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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schneideverbot“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.03.2022
- Au 8 K 22.130 -
Keine Unmöglichkeit einer behördlichen Rückschnittverpflichtung wegen Schonzeit
Grundstückseigentümerin muss in öffentlichen Straßenraum hereinragende Pflanzen stutzen
Ragt der Pflanzenbewuchs von einem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum hinein, so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist, kann die Behörde den Rückschnitt der Pflanzen anordnen. Diese Verpflichtung gilt auch während der Schonzeit des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Dies hat Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von März 2021 wurde die Eigentümerin eines in Bayern liegenden Grundstücks zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs verpflichtet. Das Grundstück grenzte direkt an eine öffentliche Straße. Der vom Grundstück ausgehende Bewuchs ragte bis teilweise über einen Meter in den Straßenraum hinein. Die Behörde sah in der damit einhergehenden Verengung eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Gegen die Verpflichtung erhob die Grundstückseigentümerin Klage. Sie führte unter anderem an, dass ihr der Rückschnitt rechtlich nicht möglich sei, da gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in den... Lesen Sie mehr
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