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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schufa-Auskunft“ veröffentlicht wurden
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 02.07.2021
- 17 U 15/21 -
Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im "Insolvenzbekanntmachungsportal" veröffentlicht sein dürfen
Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG
Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Über das Vermögen des Klägers wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und schließlich wurde ihm am 11. September 2019 durch das Amtsgericht die Restschuldbefreiung erteilt. Diese Information wurde im amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa kopierte die Daten von dort und pflegte sie in ihren Datenbestand ein, um Vertragspartnern diese Daten bei Auskunftsanfragen zum Kläger mitzuteilen. Der Kläger begehrte die Löschung der Daten von der Schufa, da die Verarbeitung zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen bei ihm führe. Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 12.12.2018
- 2 C 427/18 -
Arglistige Täuschung bei Werbung mit "kostenloser Selbstauskunft" wegen versteckter Kostenpflicht
Kein Anspruch auf Zahlung bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wirbt eine Webseite mit der "kostenlosen Selbstauskunft", so muss damit auch die kostenlose Selbstauskunft gemeint sein. Enthält das Angebot dagegen versteckte Kosten, so kann der Verbraucher wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte eine Verbraucherin auf einer Internetseite eine Selbstauskunft bei der SCHUFA. Sie ging dabei davon aus, dass die Leistung kostenfrei sei. Denn in der bei Google geschalteten Anzeige hieß es: "kostenlose Selbstauskunft". Tatsächlich war die Leistung aber kostenpflichtig. Darauf wurde zwar auf der Internetseite hingewiesen, dies war aber nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 17.10.2018
- 27 C 62/18 -
Verbraucher muss für SCHUFA-Auskunft über www.ihreselbstauskunft.de nicht zahlen
Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften und Vorliegen einer arglistigen Täuschung
Beauftragt ein Verbraucher über die Webseite www.ihreselbstauskunft.de eine SCHUFA-Auskunft, muss er dafür nicht zahlen. Denn die Zahlungspflicht wird im Rahmen des Bestellvorgangs nicht deutlich. Zudem wird der Verbraucher arglistig darüber getäuscht, nicht auf der Webseite der SCHUFA zu sein. Dies hat das Amtsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehefrau wollte für ihren Mann eine Schufa-Auskunft einholen und suchte dazu im Internet die Webseite der SCHUFA. Bei ihrer Suche landete sie auf der Seite www.ihreselbstauskunft.de. Die Ehefrau ging davon aus, auf der Internetseite der SCHUFA zu sein und gab in dem Online-Formular die Daten ihres Ehemannes ein. Nach dem Ausfüllen des... Lesen Sie mehr
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