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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 12.12.2018
- 2 C 427/18 -
Arglistige Täuschung bei Werbung mit "kostenloser Selbstauskunft" wegen versteckter Kostenpflicht
Kein Anspruch auf Zahlung bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wirbt eine Webseite mit der "kostenlosen Selbstauskunft", so muss damit auch die kostenlose Selbstauskunft gemeint sein. Enthält das Angebot dagegen versteckte Kosten, so kann der Verbraucher wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte eine Verbraucherin auf einer Internetseite eine
Kein Anspruch auf Zahlung wegen arglistiger Täuschung
Das Amtsgericht Landstuhl entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung zu. Denn die Beklagte habe den Vertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten können. Wenn es "kostenlos" heiße, müsse damit auch die insgesamt kostenlose
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2019
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27330
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