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Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.05.2008
- 22 U 24/08 -
Großflächige Kratzer auf Supermarktscheiben rechtfertigen Mietminderung
Sogenanntes "Scratching" stellt erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes dar
Auch großflächige Kratzer auf mehreren Scheiben eines Supermarktes, die durch das so genannte Scratching entstanden sind, stellen ähnlich wie ein Graffiti einen Mietmangel dar. Dafür ist nicht erforderlich, dass die Kratzer den Lichteinlass vollständig behindern. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall wurden auf den Schaufenstern eines Supermarktes großflächig Kratzer angebracht. Der Betreiber verlangte deren Beseitigung. Der Gewerberaumvermieter war jedoch der Meinung, dass die Scratchings noch zumutbar seien, insbesondere da es zu keiner Beeinträchtigung des Lichteinfalls komme. Zudem wären die Kosten der Beseitigung im Hinblick auf die Gefahr des erneuten Scratchings zu hoch. Daraufhin ließ der Supermarktbetreiber die Fenster austauschen und kürzte die Miete um die Kosten hierfür. Dagegen klagte der Vermieter.Das Gericht wies den Vermieter daraufhin, dass hier eine erheblich Beeinträchtigung des... Lesen Sie mehr
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