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Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.02.2017
- 310 O 221/14 -
Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings
Pay-TV-Anbieterin steht Schadensersatzanspruch in Höhe des Gewinns des Rechtsverletzers zu
Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Betreiber der Internetseite haftet der Pay-TV-Anbieterin in Höhe seines Reingewinns auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Internetseite waren Sendungen einer Pay-TV-Anbieterin als Live-Stream verfügbar. Dabei handelte es sich insbesondere um Fußball-Bundesligaspiele und Spielfilme. Das Sendesignal der Pay-TV-Anbieterin wurde im Weg des Live-Streamings auf die Internetseite weiterübertragen. Da der Streaming-Empfang für die Nutzer kostenpflichtig war, erwirtschafteten die Betreiber der Internetseite einen Reingewinn von 18.580 EUR. Diesen Gewinn verlangte die Pay-TV-Anbieterin im Wege der Klage von den beiden Betreibern der Internetseite als Schadensersatz.Das Landgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr
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