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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitslage“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2022
- 51 C 413/21 -
Flugannullierung wegen Drohnenangriffs als außergewöhnlicher Umstand
Fluggesellschaft muss aber Reisealternativen anbieten
Wird ein Flughafen wegen eines Drohnenangriffs geschlossen und entschließt sich die Fluggesellschaft daraufhin zwecks Prüfung der Sicherheitslage Flüge zu annullieren, so kann dies einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung darstellen. Die Fluggesellschaft ist aber verpflichtet, nächstmögliche Reisealternativen anzubieten. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Fluggäste eines Fluges von Erbil nach Düsseldorf im April 2021 von einer Flugannullierung betroffen, da zehn Tage zuvor eine amerikanische Militärbasis und ein türkisches Militärcamp in Erbil mit Drohnen angegriffen wurden. Die kurdischen Behörden schlossen daraufhin den Flughafen kurzzeitig und leiteten eine Prüfung der Sicherheitslage ein. Dies tat ebenfalls die Fluggesellschaft. Die Fluggäste buchten daraufhin einen Ersatzflug bei einer anderen Fluggesellschaft und konnten am geplanten Rückreisetag nach Düsseldorf zurückfliegen. Nachfolgend klagten sie unter anderem auf Zahlung einer Ausgleichsleistung.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2019
- 9 A 4590/18.A -
Aus Bagdad stammende Irakerin hat allein aufgrund der Sicherheits- und humanitären Lage keinen Anspruch auf Abschiebungsschutz
Gefährdungswahrscheinlichkeit für Zivilbevölkerung liegt derzeit weit unterhalb der abschiebungsschutzrelevanten Schwelle
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Sicherheitslage in Bagdad aktuell nicht derart schlecht und die humanitären Verhältnisse dort nicht derart prekär sind, dass aufgrund dadurch bedingter allgemeiner Gefahren ohne weiteres ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz besteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Schiitin aus Bagdad, reiste im November 2015 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablehnte. Auf ihre hiergegen erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Bundesrepublik Deutschland, der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.06.2019
- BVerwG 1 VR 1.19 -
Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders in die Türkei wegen ernstlicher Zweifel an Rechtmäßigkeit der Anordnung ausgesetzt
Vom Betroffenen ausgehende besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend belegt
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen aus Göttingen, der von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft und dessen Abschiebung in die Türkei angeordnet worden ist, wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung stattgegeben.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport ordnete am 5. April 2019 - gestützt auf § 58 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) -gegen den 1990 in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Antragsteller, der sich seit Ende März 2019 in Haft befindet, die Abschiebung in die Türkei an. Die vorliegenden Erkenntnisse führten zu der Prognose,... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.03.2017
- 511 C 11408/16 -
Putschversuch in der Türkei: Fluggesellschaft muss Entschädigung wegen Flugverspätung zahlen
Flugverschiebung ohne Vorliegen konkreter Gefahrenlage am Zielflughafen stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Ein Fluggast erhält wegen einer Flugverschiebung aufgrund des Putschversuchs in der Türkei im Juli 2016 eine Entschädigung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Besteht am Zielflughafen keine konkrete Gefahrenlage, liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO vor. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 16. Juli 2016 sollte gegen 6 Uhr morgens ein Flug von Stuttgart nach Antalya starten und planmäßig um 10 Uhr dort landen. Aufgrund des Putschversuchs von Teilen des türkischen Militärs am Abend des 15. Juli 2016 entschied sich die Fluggesellschaft den Flug in die Nacht des 16. Juli 2016 zu verlegen. Andere Fluggesellschaften taten dies... Lesen Sie mehr
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