die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitszuschlag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 17.05.2018
- 1 C 351/18 -
Kein Einbehalt eines Sicherheitszuschlags von Mietkaution nach Mietvertragsende bei Verbrauchsermittlung noch offener Betriebskosten aufgrund vorhandener Ablesewerte
Verbrauchsermittlung und Vergleich mit früherer Abrechnung ergibt zuverlässig zu erwartenden Nachzahlungsbetrag
Zwar darf ein Vermieter nach Mietvertragsende wegen noch offener Nebenkostenabrechnungen einen Sicherheitszuschlag von der Mietkaution einbehalten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ihm die Ablesewerte der noch zu fertigenden Abrechnung zur Verfügung stehen und er somit mittels Vergleichs einer früheren Abrechnung zuverlässig den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag ermitteln kann. In diesem Fall erstreckt sich der Einbehalt nur auf den zu erwartenden Nachzahlungsbetrag. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall behielten die Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im April 2017 von der geleisteten Mietkaution in Höhe von 1.400 EUR 700 EUR wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 ein. Damit war der Mieter jedoch nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass die Abrechnung 2016 einen Nachzahlungsbetrag von 18,73 EUR ergab. Die Vermieter dürfen daher nur 20 EUR einbehalten. Die Vermieter rechtfertigten den Einbehalt der 700 EUR damit, dass der Nachzahlungsbetrag möglicherweise diesmal höher ausfallen könnte. Dem Mieter interessierte dies nicht und erhob daher Klage auf Zahlung von 680 EUR.... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 21.01.2004
- 2 S 790/03 -
Bei Angabe einer Durchfahrtshöhe ist ein Sicherheitszuschlag von 20 cm erforderlich
Fehlender Sicherheitszuschlag begründet Mitverschulden im Schadensfall
Bei der Angabe der Durchfahrtshöhe unter einer Toreinfahrt muss ein Sicherheitszuschlag von mindestens 20 cm vorgenommen werden. Fehlt dieser Zuschlag und kommt es deswegen zu einem Schadensfall, begründet dies ein Mitverschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2002 kam es auf einem Betriebsgelände zu einem Unfall als ein zu hoher Lkw durch die Toreinfahrt fahren wollte. Die Durchfahrtshöhe wurde durch ein Verkehrszeichen mit 3,90 m gekennzeichnet. Dies entsprach fast der tatsächlichen Höhe der Toreinfahrt. Der Lkw-Fahrer leistete zwar einen Schadenersatz von 5.000 €. Eine weitere... Lesen Sie mehr