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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
- 716A C 265/01 -
Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %
Mietsache mit Mangel behaftet
Wird durch den nachträglichen Anbau eines Balkons der Lichteinfall und das Sichtfeld der darunter liegenden Wohnung eingeschränkt, so liegt ein Mietmangel vor. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Im zugrunde liegenden Fall baute die Vermieterin im Dezember 2000 an einer Wohnung einen Balkon an. Dieser hatte eine Länge von 7 m und eine Tiefe von 1,50 m. Die Mieter der darunter liegenden Wohnung beschwerten sich daraufhin über den verminderten Lichteinfall sowie das eingeschränkte Blickfeld und minderten daher ihre Miete. Der Balkonboden befand sich unmittelbar oberhalb der Fenster der Wohnung. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen habe ein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr
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