die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sitz- und Fahrdienst“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.2011
- L 11 KA 57/11 B ER -
LSG Nordrhein-Westfalen: Auch Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden
Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit muss hingenommen werden
Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, daher können auch Belegärzte zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe im einstweiligen Rechtsschutz Recht bekommen, die einen Gynäkologen aus Münster zu Sitz- und Fahrdiensten im Notfalldienst herangezogen hatte.Der Arzt hat sich dagegen mit dem Argument gewandt, der Notfalldienst im Bezirk Greven/ Münster/ Warendorf kollidiere mit seinen Not-, Nacht- und Wochenenddiensten als Belegarzt im evangelischen Krankenhaus Münster. Innerhalb seiner Tätigkeit für die Versicherten sei er so eng eingebunden, dass es ihm nicht zuzumuten sei, zusätzlich noch zu einem Notfalldienst herangezogen zu werden.Das Landessozialgericht... Lesen Sie mehr