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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2022
- 4 S 3797/21 -
Keine marktübliche Vergütung der freiwilligen Übernahme von staats- und amtsanwaltschaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat
Trotz separater Entlohnung ist freiwilliger Sitzungsdienst Teil der Referendarausbildung
Es besteht für die freiwillige Übernahme von staats- und amtsanwaltschaftlichen Sitzungsdiensten im Referendariat kein Anspruch auf marktübliche Entlohnung. Der freiwillige Sitzungsdienst ist trotz separater Entlohnung Teil der Referendarausbildung. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechts-Referendar im Jahr 2020 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf weitergehende Vergütung für die von ihm wahrgenommenen freiwilligen staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienste. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger beantragte nunmehr die Zulassung der Berufung.Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf marktübliche Vergütung der freiwilligen Sitzungsdienste zu. Bei der freiwilligen Übernahme von Sitzungsdiensten handele es sich nicht um eine Leistung, die separat auf (privat-)vertraglicher... Lesen Sie mehr
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