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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonnenschirme“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 411 C 4836/13 -

Mieter hat zum Schutz vor der Sonne Anspruch auf das Anbringen einer Markise

Sonnenschutz auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters

Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht. Dies entschied das Amtsgericht München.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Münchner Mieter, dessen Wohnung im dritten Obergeschoss liegt, wollte 2012 auf seinem in Richtung Süden weisenden Balkon eine Markise anbringen und bat seine Vermieterin um Zustimmung hierzu.Die Vermieterin lehnte dies jedoch ab. Der Balkon sei komplett überdacht. Eine zusätzliche Beschattung sei durch einen Sonnenschirm möglich. Würde man einem Mieter das Anbringen einer Markise gestatten, hätten auch die anderen das Recht dazu und es käme zu einem völlig uneinheitlichen Erscheinungsbild des Hauses.Der Mieter erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Für eine ausreichende... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.08.2013
- 7 B 5360/13 und 7 B 5361/13 -

Straßenhandel mit Pingelscheinen nur im Umherziehen bzw. fahren erlaubt

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Landeshauptstadt

Mit Pingelscheinen handelnde Straßenhändler sind nur zum ambulanten Handel im Umherziehen bzw. -fahren befugt. Das Verweilen an einer Stelle darf lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen. Das Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen ist verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Landeshauptstadt Hannover zwei Straßenhändlern erteilten Erlaubnisse zum ambulanten Straßenhandel (Pingelscheine) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Hiergegen hatten die beiden Straßenhändler beim Verwaltungsgericht Hannover um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Das Verwaltungsgericht Hannover, das... Lesen Sie mehr