die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Köln“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Köln, Urteil vom 12.11.2007
- S 23 KR 3/07 -
Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" ist Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung
RTL muss Beiträge in Höhe von 173.000 EUR nachzahlen
Das Sozialgericht Köln hat eine Klage des Fernsehsenders RTL Television GmbH gegen die Künstlersozialkasse abgewiesen.
Der Fernsehsender wehrte sich mit der Klage gegen einen Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse (KSK). Auf Grundlage dieses Bescheides wurde RTL verpflichtet, für die Tätigkeit der Juroren in der Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" Staffel I und II (Dieter Bohlen, Thomas Stein, Shona Fraser und Thomas Bug) Beiträge an die Künstlersozialkasse nach zu zahlen, da es sich hierbei um eine "künstlerische Tätigkeit" gehandelt habe. RTL hat hingegen die Rechtsauffassung vertreten, die Jurorentätigkeit bei DSDS sei keine künstlerische Tätigkeit, so dass hierfür keine Beiträge von RTL an die Künstlersozialkasse abzuführen seien.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Köln, Urteil vom 30.05.2005
- S 23 KN 6/05 P -
Kein Beitragszuschlag für Eltern mit erwachsenen Stiefkindern
Eine 60-jährige Klägerin wehrt sich vor dem Sozialgericht Köln mit Erfolg gegen die Erhöhung Ihres Pflegeversicherungsbeitrags nach dem sog. „Kinderberücksichtigungsgesetz“. Nach diesem Gesetz haben kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr nunmehr einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zu zahlen.
Die Klägerin, die keine eigenen Kinder hat, ist seit 1998 verheiratet. Der Ehemann hat zwei erwachsene Kinder im Alter von 45 und 47 Jahren. Wegen des Alters der Stiefkinder und der Tatsache, dass diese nie in einer Haushaltsgemeinschaft mit der Klägerin gelebt hätten, hielt die beklagte Pflegeversicherung die Beitragserhöhung nach dem „Kinderberücksichtigungsgesetz“ für rechtmäßig.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 04.05.2005
- S 22 AS 44/05 ER -
Pflegegeld darf auf ALG II angerechnet werden
Der Antragsteller begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung bei dem Sozialgericht Köln die Zahlung von sog. „Arbeitslosengeld II“ von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die ARGE verweigerte die Leistungen, weil die Ehefrau des Antragstellers zwei Pflegekinder betreute und für jedes Pflegekind ca. 1200 Euro Pflegegeld sowie ca. 690 Euro Sachzuschuss erhielt.
Das Pflegegeld sei als Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen. Der Antragsteller, der mit seiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft bilde, sei im Hinblick auf das Einkommen der Ehefrau daher nicht hilfebedürftig.Das Sozialgericht Köln hat die Auffassung der ARGE bestätigt. Das Pflegegeld sei – anders als der Sachkostenzuschuss - als „Erziehungshonorar“ der Ehefrau anzusehen.... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Köln, Beschluss vom 13.07.2005
- S 22 AS 76/05 ER -
Kindergeld für volljährige Kinder ist auf ALG II anzurechnen
Dies gilt auch dann, wenn das Kindergeld tatsächlich an das Kind ausbezahlt wird.
Die Antragstellerin wehrte sich mit ihrem bei dem Sozialgericht Köln anhängig gemachten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Kürzung Ihrer Arbeitslosengeld II-Leistungen.Die zuständige Bundesagentur für Arbeit hatte bei der Berechnung der Einkünfte der Antragstellerin unter anderem das Kindergeld für ihre beiden volljährigen Söhne berücksichtigt, die... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Köln, Entscheidung vom 11.05.2005
- S 14 VG 94/04 -
Versorgungsrente für Opfer einer Geiselnahme
Mit Urteil vom 11.5.2005 hat die 14. Kammer des Sozialgerichts Köln dem Kläger, der im Dezember 1999 Opfer einer Geiselnahme wurde, wegen der daraus hervorgegangenen psychischen Folgen eine monatliche Versorgungsrente nach dem Opferentschädigungsgesetz zugesprochen.Der Kläger schuldete dem Inhaber eines Nürnberger Fitness-Studios 280.000 DM aufgrund eines Darlehnsvertrags.... Lesen Sie mehr