Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Köln, Urteil vom 12.11.2007
- S 23 KR 3/07 -
Juror bei "Deutschland sucht den Superstar" ist Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung
RTL muss Beiträge in Höhe von 173.000 EUR nachzahlen
Das Sozialgericht Köln hat eine Klage des Fernsehsenders RTL Television GmbH gegen die Künstlersozialkasse abgewiesen.
Der Fernsehsender wehrte sich mit der Klage gegen einen
Auch Unterhaltungskunst unterfällt dem Kunstbegriff des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Das Gericht hat die Klage von RTL abgewiesen. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende klargestellt, dass auch Unterhaltungskunst den Kunstbegriff im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes erfüllt. Es genügten in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts schon "Ansätze einer eigenschöpferischen, gestalterischen Leistung". Auf eine "hohe Qualität" komme dafür nicht an.
Im Vordergrund steht der Unterhaltungswert der Wortbeiträge
Diese Voraussetzungen seien bei der Tätigkeit der DSDS-Juroren erfüllt. Im Vordergrund stehe nämlich der Unterhaltungswert der Wortbeiträge der einzelnen Juroren für die Fernsehzuschauer, die sich zu den einzelnen Künstlern äußerten. Hingegen komme es weniger auf die Expertenmeinung der Juroren an, zumal in den abschließenden Mottoshows das Publikum per Telefon allein über das Weiterkommen der Kandidaten entscheide.
Folglich sei die Tätigkeit der Juroren bei DSDS eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes, für welche die Klägerin (RTL) Beiträge abzuführen habe.
Erläuterung
Die
Nach dem Gesetz zur Künstlersozialversicherung sind u.a. auch Fernsehunternehmen wie beispielsweise RTL grundsätzlich verpflichtet, die sog. Künstlersozialabgabe an die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2007
Quelle: ra-online, Sozialgericht Köln
- Künstlerabgabe für "Superstar"-Juroren
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.09.2008
[Aktenzeichen: L 16 KR 5/08]) - Bundessozialgericht: Die Juroren bei Deutschland sucht den Superstar (DSDS) sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
(Bundessozialgericht, Urteil vom 01.10.2009
[Aktenzeichen: B 3 KS 4/08 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5151
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5151
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.