die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Schleswig“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 07.07.2006
- S 6 AS 556/06 ER -
Jobcenter muss Kosten der Klassenfahrt übernehmen
Eindeutige Regelung in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II
Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, müssen von den Grundsicherungsträgern komplett übernehmen. Eine nur anteilige Erstattung ist nicht zulässig. Das hat das Sozialgericht Schleswig in einer Eilentscheidung entschieden.
Im Fall wollte die Antragstellerin für eine mehrtägige Klassenfahrt 308,- EUR. Das zuständige Jobcenter wollte mit der Begründung in einem Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel seien 200,- EUR als Höchstbetrag festgelegt nur 200,- EUR übernehmen.Das Gericht sprach der Antragstellerin den vollen Betrag zu. Der Vertrag entfalte ihr gegenüber keine Wirkung, da er zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt geschlossen worden sei. Schließlich gäbe es auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II (Sozialgesetzbuch): "Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen... Lesen Sie mehr