wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Schleswig, Beschluss vom 07.07.2006
S 6 AS 556/06 ER -

Jobcenter muss Kosten der Klassenfahrt übernehmen

Eindeutige Regelung in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II

Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II erhalten, müssen von den Grundsicherungsträgern komplett übernehmen. Eine nur anteilige Erstattung ist nicht zulässig. Das hat das Sozialgericht Schleswig in einer Eilentscheidung entschieden.

Im Fall wollte die Antragstellerin für eine mehrtägige Klassenfahrt 308,- EUR. Das zuständige Jobcenter wollte mit der Begründung in einem Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel seien 200,- EUR als Höchstbetrag festgelegt nur 200,- EUR übernehmen.

Das Gericht sprach der Antragstellerin den vollen Betrag zu. Der Vertrag entfalte ihr gegenüber keine Wirkung, da er zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt geschlossen worden sei. Schließlich gäbe es auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II (Sozialgesetzbuch): "Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht."

Entsprechend hat bereits das LSG Hessen entschieden: Arbeitslosengeld II: Klassenfahrt muss in voller Höhe bezahlt werden - Partnerin der eheähnlichen Gemeinschaft darf nicht herangezogen werden.

Siehe auch:

SG Aachen: Klassenfahrten: Zuschüsse für ALG-II-Empfänger nicht in unbegrenzter Höhe

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2006
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Klassenfahrt | kostenübernahmefähig (ja)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3281 Dokument-Nr. 3281

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3281

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?