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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Stuttgart“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 18.10.2018
- S 27 KR 4319/16 -

Krankenkasse muss Behandlung eines nicht zur vertrags­psycho­therapeutischen Versorgung zugelassenen Behandlers nicht als Sachleistung gewähren

Versicherte müssen bei Suche nach psycho­therapeutischer Behandlung "Beschaffungsweg" für Vertragstherapeuten einhalten

Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer bei einem nicht zur vertrags­psycho­therapeutischen Versorgung zugelassenen Behandler durchgeführten Therapie, wenn sie zum Zeitpunkt der erfolglosen Anfragen an Vertragstherapeuten nach aktuell freien Therapieplätzen bereits, ohne sich zunächst an die Krankenkasse gewandt zu haben und vor Bemühungen um einen Therapieplatz bei Vertragstherapeuten, die Therapie begonnen hatten und sich nach den Absagen der Vertragstherapeuten nicht mehr weiter um das Erlangen eines Therapieplatzes bei einem Vertragstherapeuten bemühen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte nach der Entlassung aus einer stationären Psychotherapie eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten begonnen, der ihr bekannt altersbedingt nicht über eine Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung verfügte. Nach 11 Monaten wandte sie sich an die Krankenversicherung mit der Bitte um Tragung der Kosten unter Vorlage einer Bescheinigung des Therapeuten, dass er innerhalb einer Woche einen Therapieplatz anbieten könne. Beigelegt hat sie den Ausdruck von fünf Schreiben per Mail an Vertragstherapeuten mit der Frage, ob es in nächster Zeit eine Möglichkeit für einen Therapieplatz... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 07.05.2019
- S 18 AS 2628/18 -

Zulässige Klage setzt ladungsfähige Anschrift des Rechtsuchenden zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraus

Zustellungsfähige Anschrift dient zweifelsfreier Identifizierung und rechtswirksamer Zustellungen gerichtlicher Anordnungen und Entscheidungen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine zulässige Klage im Regelfall erfordert, dass dem angerufenen Gericht eine ladungsfähige Anschrift des Rechtsuchenden genannt wird. Die Angabe der ladungsfähigen Anschrift muss jedenfalls zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrten die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Bei Klageerhebung gaben sie eine ladungsfähige Anschrift an. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens sind die Kläger unbekannt ins Ausland verzogen. Weder über die Beklagte noch über das Einwohnermeldeamt konnte das Gericht eine aktuelle Anschrift der Kläger ermitteln.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 29.11.2018
- S 5 KA 647/16 -

Facharzt für Urologie darf bei fehlender Berücksichtigung von gültigen Hygiene- und Arbeitsschutz­standards Zulassung entzogen werden

Nichtbeachtung der Untersagungs­verfügung und Abrechnung vertragsärztliche Leistungen stellt grobe Pflichtverletzung dar

Einem Facharzt für Urologie kann die Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit entzogen werden, wenn die urologische Praxis ohne Beachtung der seit Jahren gültigen Hygiene- und Arbeitsschutz­standards betrieben wird. Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Vertragsarzt eine Untersagungs­verfügung nicht beachtet und weiterhin vertragsärztliche Leistungen abrechnet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls - Facharzt für Urologie - wandte sich gegen die Entziehung seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bei einer infektionshygienischen Begehung des städtischen Gesundheitsamtes wurden eine Vermüllung der Praxisräume und schwerwiegende Mängel in den Bereichen Hygiene und Arbeitsschutz festgestellt. Seit Jahren gültige Standards wurden... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.04.2019
- S 22 SB 6940/17 -

Registrierte Rentenberater dürfen Rechtsdienst­leistungen im Schwerbehinderten­recht nur in Angelegenheiten mit Bezug zu gesetzlicher Rente erbringen

SG Stuttgart zur Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Rentenberater Menschen, die einen höheren Grad der Behinderung begehren, in dieser Angelegenheit nur vor dem Sozialgericht vertreten dürfen, wenn die Feststellung des Grades der Behinderung einen konkreten Bezug zu einer gesetzlichen Rente aufweist. Dies ist höchstens drei Jahre vor dem frühestmöglichen Beginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen der Fall.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist seit 1990 Rentenberater. Im Jahr 2005 wurde ihm nach Maßgabe des bis Juni 2008 geltenden Rechtsberatungsgesetzes die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rentenberater auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts erteilt. Im April 2019 erhob der Kläger im Namen seines 54 Jahre alten Mandanten Widerspruch gegen die Absenkung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.11.2018
- S 1 U 1682/17 -

Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters nach Einsätzen bei Amokläufen und Suiziden kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Anerkennung psychischer Gesundheitsschäden als Wie-Berufskrankheit derzeit

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Rettungssanitäter, der bei Amokläufen und Suiziden eingesetzt war, keinen Anspruch auf Anerkennung und Feststellung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 des 7. Sozialgesetzbuchs (SGB VII) hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der beklagten Berufsgenossenschaft, die von seinen behandelnden Ärzten diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit infolge seiner Tätigkeit als Rettungssanitäter u.a. mit Einsätzen beim Amoklauf von Winnenden und zwei Suiziden festzustellen.In einem ärztlichen Entlassungsbericht wurde... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.06.2018
- S 12 U 327/18 -

Kontrollverlust über Fahrzeug durch Niesanfall steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung

Für Anerkennung eines Arbeitsunfalls muss konkretes Handeln im Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit stehen

Wer als Fahrzeuglenker auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein selbständiger Landschaftsgärtner, war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und zog sich eine Rippenfraktur zu.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.01.2019
- L 3 U 175/13 -

Sturz bei SegwayTour im Anschluss an kaufmännische Trainee­veranstaltung ist kein Arbeitsunfall

Kein Versicherungsschutz für Aktivität im abgrenzbaren Freizeitprogramm im Rahmen einer Tagung

Erleidet ein Angestellter durch einen Sturz bei einer SegwayTour im Anschluss an eine kaufmännische Trainee­veranstaltung des Arbeitgebers Verletzung an Wadenbein und Sprunggelenk stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Dieses Ereignis steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt im Jahr 2016 gegen halb sechs einen Unfall, als er bei einer SegwayTour im Anschluss an eine offizielle kaufmännische Trainee-Veranstaltung seiner Arbeitgeberin, die um 15 Uhr endete, stürzte und sich Frakturen am rechten Wadenbein und Sprunggelenk zuzog. Das kaufmännische Trainee-Treffen begann nach Angaben der Arbeitgeberin, am... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 02.08.2019
- S 27 KR 4067/17 -

Anspruch auf Genehmigung einer langfristigen Heil­mittel­behandlung nur bei außergewöhnlich schwerwiegenden Erkrankungen

Notwendigkeit der Hilfsmittel in unveränderter Form auf Dauer bei möglichen Therapieoptionen nicht begründet

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Versicherte keinen Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln als langfristige Heil­mittel­behandlung haben, wenn sie nicht unter außergewöhnlich schwerwiegenden Erkrankungen mit massiven Auswirkungen leiden, bei denen durch Therapien keine Veränderungen erzielt werden können und damit nicht feststeht, dass die Heilmittel grundsätzlich in unveränderter Form auf Dauer notwendig sein werden.

Bei der Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens lagen insbesondere eine chronische Cervikobrachialgie links bei mehrsegmentalen Bandscheibenprotrusionen und neuroforminalen Stenosen vor, ein Zustand nach zweifach operiertem Clivuschordom mit cervikaler Stabilisierung durch Beckenkamminterponat und ein Zustand nach Clippung eines Arterie vertebralis-Aneurysmas rechts. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 06.06.2019
- S 23 KR 6776/18 -

Anspruch auf Kostenerstattung für kiefer­ortho­pädische Behandlung besteht nur in medizinisch begründeten Fällen

Zahnfehlstellung muss Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf kiefer­ortho­pädische Behandlung nur in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

Der 1993 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls lies in der Zeit von März 2004 bis März 2013 eine kieferorthopädische Behandlung in Höhe von insgesamt 7.523,62 Euro durchführen. Nachdem er bzw. seine gesetzlichen Vertreter die Rechnungen zunächst immer selbst beglichen hatten, beantragte der Kläger bei der beklagten Krankenversicherung am 20. März 2014 erstmals die Erstattung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.03.2019
- S 12 AS 4117/18 -

Berechnung des Einkommens für Grundsicherung: Unentgeltlich vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung ist zu berücksichtigen

Tatsächliche Inanspruchnahme der Verpflegung nicht entscheidend

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, das es für die Berechnung des Einkommens nach § 2 Abs. 5 ALG II-V unerheblich ist, ob vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls bezog aufstockend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Von seinem Arbeitgeber erhielt er unentgeltliche Verpflegung. Das Jobcenter berücksichtigte diese gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld... Lesen Sie mehr