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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spätaussiedler“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2021
- 1 C 5.20 -
Deutsch-Kenntnisse bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu nichtdeutschem Volkstum
Für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reichen allein deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht aus, wenn der Betroffene zuvor ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis) abgegeben hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin, eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, beantragte im November 2013 die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spätaussiedlerin. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag u.a. mit der Begründung ab, die Klägerin sei mangels Bekenntnisses zum deutschen Volkstum keine deutsche Volkszugehörige. Denn sie sei in ihrem ersten Inlandspass und in den Geburtsurkunden ihrer Kinder mit russischer Nationalität eingetragen.Widerspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht die Beklagte zur Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung (§ 15 Abs. 1 BVFG) an die inzwischen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.10.2019
- BVerwG 1 C 43.18 -
Spätaussiedlereigenschaft setzt Abstammung von einem bei Kriegsende noch im Aussiedlungsgebiet lebenden deutschen Volksangehörigen voraus
BVerwG präzisiert Voraussetzungen für Spätaussiedleranerkennung
Als Spätaussiedler kann ein nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Geborener nur anerkannt werden, wenn er von einem deutschen Volkszugehörigen oder deutschen Staatsangehörigen abstammt, der am 8. Mai 1945 noch gelebt und seinen Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet hatte. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der 1964 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein russischer Staatsangehöriger, begehrte die Aufnahme als Spätaussiedler. Seine 1935 geborene Mutter ist ausweislich der dem Kläger 2011 ausgestellten Geburtsurkunde russischer Nationalität. In der ebenfalls 2011 ausgestellten Geburtsurkunde seiner Mutter ist der im Jahr 1942 im Krieg gefallene Großvater mütterlicherseits mit... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.01.2019
- BVerwG 1 C 29.18 -
Nachträgliche Einbeziehung in Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nur bei tatsächlichem "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet möglich
Durchgängiger Wohnsitz allein nicht ausreichend
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden kann, wenn er durchgängig im Aussiedlungsgebiet "verblieben" ist. Dafür muss sich der Familienangehörige im Regelfall auch tatsächlich deutlich überwiegend im Aussiedlungsgebiet aufgehalten haben.
Der 1935 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte die Einbeziehung seiner 1984 geborenen Enkelin in den ihm 1998 erteilten Aufnahmebescheid; beide stammen aus der Ukraine. Der Kläger reiste im November 1998 in das Bundesgebiet ein und erhielt im April 1999 eine Spätaussiedlungsbescheinigung. Im April 2014 beantragte er beim Bundesverwaltungsamt unter anderem die nachträgliche... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2016
- BVerwG 1 C 19.15, BVerwG 1 C 20.15, BVerwG 1 C 21.15 -
Nachträgliche Aufnahme in Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers nur bei kontinuierlichem Aufenthalt des Familienangehörigen im Aussiedlungsgebiet möglich
Zwischenaufenthalte außerhalb des Aussiedlungsgebiets lassen Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung nicht unberührt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden kann, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.
Die 1936 geborene Klägerin und ihr 1971 geborener Sohn des zugrunde liegenden Verfahrens stammen aus Kasachstan. Sie reisten im November 1994 auf der Grundlage eines ihnen jeweils erteilten Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) nach Deutschland ein und beantragten im Dezember 1994 die Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung. Noch vor Ausstellung einer Bescheinigung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2016
- BVerwG 1 C 17.15 -
Bei nachträglicher Adoption keine Einbeziehung in Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers
Nicht Zeitpunkt der Geburt des Adoptivkindes bei Einbeziehung in Aufnahmebescheid maßgeblich
Erst nach der Aussiedlung des Spätaussiedlers adoptierte Kinder können nicht nachträglich in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Im hier zugrundeliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger die nachträgliche Einbeziehung seines Enkels in seinen Aufnahmebescheid. Dieser wurde im Jahre 1996 in Kasachstan geboren und dort 2011 vom Sohn des Klägers adoptiert. Der Kläger reiste 1997 nach Deutschland ein und erhielt im gleichen Jahr eine Spätaussiedlerbescheinigung. Im Mai 2012 beantragte er u.a. die nachträgliche Einbeziehung... Lesen Sie mehr
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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09.02.1994
- 2 Z BR 7/94 -
Mehr als zehn Personen dürfen nicht in 100 qm großer Eigentumswohnung untergebracht werden
Übrige Wohnungseigentümer können auf Unterlassung klagen
Eine 100 qm große Eigentumswohnung mit fünf Räumen darf nicht mit mehr als zehn Personen belegt werden. Es gilt insofern der Richtwert von zwei Personen je Zimmer. Zudem muss für jede mindestens sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 qm vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, können die übrigen Wohnungseigentümer auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer vermietete seine Wohnung an die Regierung, damit diese dort für die Dauer eines Sprachkurses vierzehn Aussiedler unterbringen konnte. Die Wohnung war 100 qm groß und verfügte über fünf jeweils zwischen 15 und 21 qm große Zimmer, eine Küche, ein Bad mit Toilette sowie eine zweite Toilette. Der andere Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 08.11.2006
- Az.: 11 K 1155/06 -
Spätaussiedlerin vor Gericht erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Minden hat einer Klage stattgegeben, mit der eine 75-jährige Frau aus Hille eine Spätaussiedlerbescheinigung begehrt hat. Eine derartige Bescheinigung dient dem Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft und berechtigt zum Empfang bestimmter staatlicher Leistungen.
Die Frau war gemeinsam mit ihrem heute 84-jährigen Ehemann Anfang 2005 aus Russland nach Deutschland übergesiedelt. Ihrem Ehemann war zuvor ein Aufnahmebescheid für die Einreise erteilt worden, in den sie als Ehegattin einbezogen worden war. Das Bundesverwaltungsamt hat dem Begehren der Klägerin nicht entsprochen, weil das Gesetz seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.1.2005... Lesen Sie mehr
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