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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spesenabrechnung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.12.2012
- 1 Ws 60/12 -
Anklage gegen ehemalige Polizeivizepräsidentin wegen Falschaussage zugelassen
Hinreichende Verdachtsmomente deuten auf Falschaussage der ehemaligen Polizeivizepräsidentin hin
Die Anklage gegen die ehemalige Frankfurter Polizeivizepräsidentin wegen uneidlicher Falschaussage ist – nachdem eine Gesamtschau der vorhandenen Beweismittel auf einen hinreichenden Verdacht einer falschen Zeugenaussage hindeuteten – zuzulassen und die vorausgegangene anderslautende Entscheidung des Landgerichts aufzuheben. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wird der Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, während ihrer Zeit als Vizepräsidentin des Frankfurter Polizeipräsidiums in einem Prozess als Zeugin gegen einen Kriminalhauptkommissar am 15. September 2009 falsch ausgesagt zu haben. Dem Hauptkommissar war vorgeworfen worden, auf einer Dienstreise zu Unrecht Spesen abgerechnet zu haben. Die Angeklagte soll bei ihrer damaligen Zeugenaussage vor dem Amtsgericht bewusst der Wahrheit zuwider ausgesagt haben, sie habe als Vorgesetzte keinem der von den Betrugsvorwürfen betroffenen Beamten eine "Art Kronzeugenregelung" als Entgegenkommen oder Straferleichterung... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010
- 7 Ca 868/09 -
Spesenabrechnungen jahrelang zu eigenen Gunsten aufgerundet – Kündigung des Arbeitnehmers unwirksam
Falsche Abrechnungen wurden mehrfach vom Arbeitgeber anstandslos akzeptiert
Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber über Jahre aufgerundete Spesenabrechnungen vorlegt, die stets akzeptiert werden, kann nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber entdeckt, dass diese Abrechnungsweise nicht korrekt ist. Dies entschied das Arbeitsgerichts Cottbus.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem Arbeitgeber jahrelang Spesenabrechnungen vorgelegt, bei denen die Zeiten der Abwesenheit auf jeweils eine halbe und volle Stunde gerundet waren. Die Abrechnungen wurden stets anstandslos bezahlt. Die bearbeiteten Spesenabrechnungen trugen jeweils Handzeichen und Datum, so dass der Mann davon ausgehen konnte, dass... Lesen Sie mehr
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