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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sprachreise“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2016
- 283 C 20981/15 -
Einzel- statt Gruppenunterricht stellt bei Sprachreisen einen Schadensersatz begründenden Reisemangel dar
Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit besteht hingegen nicht
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Sprachreise ein Sprachkurs als Einzelunterricht nicht vergleichbar mit einem Unterricht in kleinen Gruppen ist und daher ein Einzelunterricht einen Reisemangel darstellt, der zum Schadensersatz berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht hingegen nicht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger aus Köln buchte bei dem beklagten Sprachreiseveranstalter eine Sprachreise nach Fort Lauderdale in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis zum 4. Juni 2015. Der Gesamtpreis für Sprachkurs und Unterbringung betrug 2.469,75 Euro. Der Sprachkurs beinhaltete unter anderem auch einen vierwöchigen Kurs "Mini Business" mit jeweils 20 Lektionen pro Woche. Aufgrund mangelnder Teilnehmerzahlen kam die Business Minigruppe lediglich in der Woche vom 18. bis 22. Mai 2015 zustande. Für die übrige Zeit hatte der beklagte Sprachreiseveranstalter dem Kläger angeboten, den Kurs... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.02.2011
- VI R 12/10 -
BFH: Abzug von Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland nur anteilig zulässig
Zeitlicher Anteil des Sprachunterrichts bei Auslandsaufenthalt für abziehbaren Kosten nicht entscheidend
Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden. Bei der Ermittlung der abziehbaren Kosten kommt es nicht auf den zeitlichen Anteil des Sprachunterrichts an der Dauer des Auslandsaufenthalts an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger, im fraglichen Zeitraum Zugführeroffizier bei der Bundeswehr, an einem Englischsprachkurs in Südafrika teilgenommen. Finanzamt und Finanzgericht ließen die mit der Sprachreise verbundenen Kosten nicht zum Werbungskostenabzug zu. Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurück.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2006
- 30 C 3399/05 -
Auch ein 14-jähriger Sprachschüler ist zur Mängelanzeige verpflichtet
Mängelanzeige durch Minderjährigen
Ein Reisemangel muss dem Reiseveranstalter angezeigt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch von einem 14-jährigen Sprachschüler erwartet werden kann, dass er sich bei einem Reisemangel beschwert. Es wies mit dieser Begründung eine Klage auf Reisepreisminderung ab.
Im Fall verbrachte ein 14-jähriger Schüler eine Sprachreise in England, die seine Eltern bezahlt hatten. Eigentlich sollte er in einem Doppelzimmer im Haus einer britischen Gastfamilie wohnen. Tatsächlich wurde er zusammen mit anderen Sprachschülern und einer Betreuerin in einem Appartement untergebracht. Nach seiner Rückkehr in Deutschland berichtete er dies seinen Eltern. Diese meinten,... Lesen Sie mehr
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