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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sprachrohr“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.01.2016
- 16 U 87/15 -
Zulässige Meinungsäußerung bei Aussage "Verein sei anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit"
Kein Vorliegen einer Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik
Wird in einer Broschüre die Aussage vertreten, dass ein Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei, so kann dies von der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sein. Jedenfalls liegt in einer solchen Äußerung keine Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Verein gegen eine Aussage, die in einer Broschüre getätigt wurde. Dort hieß es unter anderem, dass der Verein ein anerkanntes Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit sei. Der Verein meinte, diese Aussage stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar und klagte daher auf Unterlassung.Das Landgericht Limburg wies die Unterlassungsklage ab, da es die Äußerung in der Broschüre als zulässige Meinungsäußerung ansah. Gegen diese Entscheidung legte der Verein Berufung ein.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr
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