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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stellvertretung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 04.08.2021
- 9 T 128/21 -
Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrags wegen Unterschrift mit "i.A."
Kündigung in Vertretung setzt Offenlegung der Stellvertretung voraus
Die Kündigung eines Mietvertrags durch einen Stellvertreter ist wirksam, wenn die Stellvertretung offengelegt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn die Kündigung mit "i.A." unterschrieben wird und im Text des Kündigungsschreibens keine Rede von einer Bevollmächtigung ist. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Sowohl im August als auch im Oktober 2020 erhielt eine Mieterin ein Kündigungsschreiben. Für das Schreiben wurde zwar der Briefbogen des Vermieters benutzt, jedoch wurde es von einer anderen Person mit "i.A." unterschrieben. Der Text des Schreibens war zudem in der wir-Form verfasst und enthielt keinen Hinweis auf eine Bevollmächtigung. Unter anderem aus diesem Grund wies die Mieterin die Kündigungen zurück. Der Vermieter hielt sie aber für wirksam und erhob schließlich Räumungsklage. Für das Klageverfahren beantragte die Mieterin Prozesskostenhilfe, welche vom Amtsgericht Wuppertal abgelehnt wurde. Dagegen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007
- 7 Sa 530/07 -
Kündigung „im Auftrag“ rechtlich nicht wirksam
Landesarbeitsgericht Mainz zum Schriftformerfordernis der Kündigung
Der Arbeitgeber bzw. dessen zur Kündigung Bevollmächtigter muss eigenhändig mit Namen oder notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch einen bloß Beauftragten mit dem Kürzel „i. A.“ genügt dem Schriftformerfordernis nicht.
Der Kläger war bei dem Beklagten als Kraftfahrer und Monteur angestellt. Dieser kündigte ihm mit Kündigungsschreiben fristlos. Das Schreiben hat der Beklagte – genauso wie die der Kündigung vorausgegangene schriftliche Abmahnung – nicht selbst unterzeichnet, sondern durch eine Mitarbeiterin unterschreiben lassen. Diese hat vor ihrer Namensunterzeichen jeweils das Kürzel „i. A.“ (in... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.09.2005
- 7 L 1580/05.NW -
Deutscher in Australien darf sich bei Briefwahl nicht durch seinen Vater vertreten lassen
Ein Wähler, der sich im Ausland aufhält und deshalb zur Briefwahl berechtigt ist, muss seinen Stimmzettel selbst ausfüllen und den Wahlschein unterschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller befindet sich seit März 2005 in Australien. Am 30. August 2005 hatte er beantragt, im Wege der Briefwahl wählen zu dürfen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen wurden noch am selben Tag antragsgemäß seinem in Deutschland lebenden Vater ausgehändigt. Dieser stellte am 1. September 2005 den Antrag, für seinen Sohn den Stimmzettel und den Wahlschein ausfüllen zu dürfen,... Lesen Sie mehr
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