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Amtsgericht München, Beschluss vom 17.07.2024
- 14 S 3692/24 -
Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus bei Inflation nach Erlass des Mietspiegels
Stichtagszuschlag kann bei ungewöhnlichen Steigerungen der ortsüblichen Miete in Betracht kommen
Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht. Sie begründen dies auch mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels ("Stichtagszuschlag"). Das Landgericht München I setzte dem jetzt deutliche Grenzen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München.
Mit der Grundsatzentscheidung teilte die 14. Zivilkammer des Landgerichts München I, sog. Mietberufungskammer, erstmals ihre grundsätzliche rechtliche Einschätzung zum sog. Stichtagszuschlag mit. Ein solcher lasse sich jedenfalls nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründen.Die (Berufungs-)Klägerin begehrte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie vertrat insbesondere die Ansicht, es sei in Zeiten hoher Inflation die Berücksichtigung einer Stichtagsdifferenz sachgerecht. Sie forderte deshalb einen Zuschlag zu den Mietwerten des Mietspiegels 2023 wegen einer ungewöhnlichen Steigerung der ortsüblichen... Lesen Sie mehr
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