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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stimmgewicht“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 25.07.2012
- 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 -
Bundesverfassungsgericht erklärt Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig
Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag unzulässig
Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Dies betrifft zunächst die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach § 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit § 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von Überhangmandaten in einem Umfang zulässt, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht über eine abstrakte Normenkontrolle, eine Verfassungsbeschwerde und einen Antrag im Organstreitverfahren, die sich gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011richten.Mit Urteil vom 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ein Wahlsystem, das es in typischen Konstellationen zulässt, dass ein Zuwachs an Wählerstimmen zu einem Mandatsverlust oder ein Verlust an Wählerstimmen zu einem Mandatsgewinn führt (so genannter Effekt des negativen Stimmgewichts), als mit den Grundsätzen der Gleichheit und der ... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.01.2009
- 2 BvC 4/04 -
BVerfG kann auch nach Ende einer Wahlperiode wahlrechtliche Zweifelsfragen prüfen
Möglicher Wahlfehler kann grundsätzliche Bedeutung haben
Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, grundsätzlich auch nach der Auflösung eines Bundestages oder dem regulären Ablauf einer Wahlperiode im Rahmen einer zulässigen Wahlprüfungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen zu prüfen. Das hierfür erforderliche öffentliche Interesse an einer Sachentscheidung ist jedoch für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die ordnungsgemäße Zusammensetzung des 15. Deutschen Bundestages insbesondere insoweit entfallen, als die Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate und die Berücksichtigung von bestimmten Zweitstimmen in zwei Berliner Wahlkreisen gerügt wird.
Der Beschwerdeführer legte im November 2002 Einspruch beim Deutschen Bundestag gegen die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ein. Der Deutsche Bundestag wies diesen Wahleinspruch als offensichtlich unbegründet zurück. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Am 21. Juli 2005 löste der Bundespräsident den 15. Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers auf.... Lesen Sie mehr
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