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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenbaubehörde“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.03.2016
- 9 U 134/15 -
OLG Hamm zur Verkehrssicherungspflicht für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen
Zu beachtende Verkehrssicherungsmaßnahmen dienen nicht dazu um Verletzungen des mit Werbeschild kollidierenden Verkehrsteilnehmers zu verhindern
Neben der Straße aufgestellte Werbeanlagen dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken, behindern und müssen standsicher aufgestellt sein. Weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz stürzender Kradfahrer müssen sie nicht aufweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulasungsbescherde zurückgewiesen. Der Beschluss ist nunmehr rechtskräftig.
Im vorliegenden Streitfall befuhr der seinerzeit 30 Jahre alte Kläger befuhr im Juni 2013 mit seinem Krad Suzuki eine Landstraße. Beim Ausgang einer Linkskurve verlor er die Kontrolle über sein Krad und stürzte. Dabei rutschte er über die Einmündung eines untergeordneten Wirtschaftsweges und prallte gegen ein ca. 6 Meter von der Fahrbahn der Landstraße entferntes hölzernes Werbeschild des beklagten Landwirts. Die Holzpfosten des Schildes waren mit verzinkten Erdhülsen in einem Betonfundament aufgestellt und wiesen keinen Aufprallschutz wie z.B. eine Styroporummantelung auf. Durch den Aufprall wurde ein Holzpfosten des Schildes durchtrennt,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 29.03.2017
- 7 A 5245/16 u.a. -
Autofahrer müssen Kosten für Bergung und Entsorgung von Unfallwild nicht erstatten
VG hebt Leistungsbescheid der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hinsichtlich der Schadensersatzforderung auf
Das Verwaltungsgericht Hannover hat verschiedene Leistungsbescheide der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) aufgehoben, mit denen Fahrzeugführer zur Kostenerstattung für die Bergung und Entsorgung von verendeten Wildtieren herangezogen wurden, die nach einer Kollision mit dem Fahrzeug der jeweiligen Kläger im Seitenraum von Bundes- und Landesstraßen liegen geblieben waren.
Die Behörde sah die zuvor herrenlosen und nunmehr verendeten Tierkörper als Verunreinigung der Straße an, die der jeweilige Fahrzeugführer unverzüglich zu beseitigen hatte. Da er dies unterlassen habe, müsse er die Kosten der Bergung und Entsorgung des Unfallwildes tragen.Das Verwaltungsgericht Hannover sah dies anders und entschied, dass der verendete Tierkörper zwar... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.10.1999
- 1 U 361/97 -
Keine Amtshaftung: An heißem Sommertag im aufgeweichtem Straßenbelag (Bitumen) stecken bleibender Radfahrer haftet bei Sturz selbst
Jeder Verkehrsteilnehmer muss ein Mindestmaß an Selbstschutz zur Vermeidung von Unfällen vornehmen
Ist eine Straße ausgebessert worden und hat sich der aufgetragene Teer aufgrund starker Sonneneinstrahlung aufgeweicht, so ist darin kein Indiz für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die verantwortliche Straßenbaufirma zu sehen. Erfolgte ein ausreichender Hinweis auf eine mögliche Gefahr durch eine entsprechende Beschilderung, so wird der Pflicht der Verkehrssicherung ausreichend nachgekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen das Land Rheinland-Pfalz und eine Straßenbaufirma, nachdem er auf einer kurz zuvor ausgebesserten Straße gestürzt war. Der Mann gab an, er sei im Teer stecken geblieben, der an diesem Tag aufgrund der starken Sonneneinstrahlung aufgeweicht war, und habe sich dabei eine Trümmerfraktur des rechten Ellbogens zugezogen. Er sei in dem mangelhaft... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 27.04.2010
- 22 O 48/10 -
Straßenbaubehörde haftet bei Schäden durch einen aufgrund von Mäharbeiten auf die Fahrbahn geschleuderten Stein
Von der Sorgfalt bei Mäharbeiten
Wenn sich mit vertretbarem Aufwand die Gefahren beim Mähen einer Verkehrsinsel minimieren lassen, so müssen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Das Gericht hatte über die Frage zu entscheiden, wer bei Schäden durch einen aufgrund von Mäharbeiten auf die Fahrbahn geschleuderten Stein haftet.
Im vorliegenden Fall wurde das Auto eines Fahrzeugeigentümers bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen. Der Fahrzeugeigentümer hat daraufhin Klage erhoben. Die Beklagte verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der eingetretene Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe.Weitere Sicherungsvorkehrungen... Lesen Sie mehr
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