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Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.02.2023
- 1 A 142/22 -
VG gibt Klage des Studentenwerks gegen das MWK wegen beanstandeter Zulagenpraxis statt
Studentenwerk darf Zulagen an Beschäftigte zahlen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einer Klage des Studentenwerks Osnabrück gegen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wegen einer Beanstandung der von dem Studentenwerk vorgenommenen Zahlung von Zulagen an seine Beschäftigten stattgegeben.
Das Studentenwerk Osnabrück ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es verwaltet sich selbst, steht allerdings unter der Rechtsaufsicht des MWK. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich in Niedersachsen nach kaufmännischen Grundsätzen. Das klägerische Studentenwerk verfügt über rund 300 Beschäftigte und zahlt 17 davon eine Zulage gem. § 16 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach dieser Regelung kann u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise... Lesen Sie mehr
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