die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tauglichkeitsbeeinträchtigung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.10.2021
- L 16 KR 423/20 -
Krankenkasse muss Elektrorollstuhl für Blinde übernehmen
Blindheit rechtfertigt nicht Verwehrung eines Elektrorollstuhls
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Versorgung eines Multiple-Sklerose(MS)-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht wegen Blindheit verweigert werden darf.
Wegen einer MS konnte ein 57-jähriger Mann immer schlechter gehen. Zuletzt war er deshalb mit einem Greifreifen-Rollstuhl versorgt. Im Jahr 2018 verschlimmerte sich die Krankheit und ein Arm wurde kraftlos. Den Rollstuhl konnte er seitdem nur noch mit kleinen Trippelschritten bewegen. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl. Diese lehnte den Antrag ab, da der Mann blind und damit nicht verkehrstauglich sei. Auch bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen wie einem Elektrorollstuhl führe Blindheit nach ihrer Auffassung generell zu einer fehlenden Eignung. Denn eine Eigen- und Fremdgefährdung lasse sich bei Blinden... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.03.1996
- 64 S 357/95 -
Ausbau eines Dachgeschosses berechtigt zur Mietminderung von 33 %
Tauglichkeit der darunter liegenden Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt
Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, so ist der Mieter der darunter liegenden Wohnung berechtigt seine Miete um 33 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Dachgeschoß eines Wohnhauses ausgebaut. Aus diesem Grund durfte die Mieterin der unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnung ihre Miete um 37,21 % mindern. Die Mieterin war jedoch der Meinung, dass ihr ein höheres Minderungsrecht zu stehe und erhob daher Klage gegen den Vermieter.Das Landgericht Berlin entschied gegen die... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.1994
- 21 S 575/93 -
Wachsende Drogenszene in der Wohngegend rechtfertigt keine Mietminderung
Gebrauch der Wohnung an sich wird nicht von Geschehnissen außerhalb des Wohnhauses beeinträchtigt
Die Begleiterscheinungen einer sich ausbreitenden Drogenszene mögen sich störend auf das Wohnumfeld auswirken. Sieht ein Mieter darin jedoch einen Mangel der von ihm gemieteten Wohnung und meint, Mietminderung geltend machen zu können, so wird er einen derartigen Anspruch kaum durchsetzen können. Der Vermieter muss eine Minderung der Miete nur dann akzeptieren, wenn der Fehler in dem Mietobjekt an sich liegt oder sich Störungen von außen derart auswirken, dass sie auch den Gebrauch der Wohnung einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Im vorliegenden Fall wollte ein Mieter Mietminderung geltend machen, da sich in seinem Wohngebiet die Drogenszene soweit ausgebreitet hatte, dass er sich von den damit verbundenen Begleiterscheinungen stark gestört fühlte.Das Landgericht Düsseldorf stellte jedoch fest, dass der Mann zu einer Minderung der monatlichen Mietzahlung nicht berechtigt war. Voraussetzung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2011
- 33 C 588/11-76 -
Heizungsausfall an Weihnachten rechtfertigt Mietminderung um 25 Prozent
Tauglichkeit der Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zweck war nicht unerheblich beeinträchtigt
Fällt die Heizung mehrmals hintereinander in kurzen zeitlichen Abständen aus und passiert dies auch über die Weihnachtsfeiertage, so ist eine Kürzung der Monatsmiete um 25 Prozent gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall war die Heizung in einer Mietwohnung im Zeitraum vom 17.12. bis 26.12.2010 mehrfach ausgefallen. Vor allem an den Weihnachtstagen war sie regelmäßig defekt. Der Mieter teilte diesen Umstand unverzüglich dem Hausmeister mit, der die Heizung nach jedem Ausfall gleich wieder zum Laufen brachte. Der Mieter sah sich damit zur Minderung der Miete für den Zeitraum im Dezember... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist. Die fehlende Möglichkeit, eine Wohnung abzuschließen, begründet beispielsweise einen erheblichen Minderungsprozentsatz. Dagegen sind Erscheinungen wie Bauschutt auf dem Grundstück kein Minderungsgrund, wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass Bauarbeiten stattfinden würden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Im vorliegenden Fall machte eine Frau Mietminderung geltend, nachdem bei ihrem Einzug noch Bauarbeiten am Gebäude ausgeführt wurden und es aufgrund dessen zu verschiedenen Mängeln gekommen sei. Unter anderem sei keine Klingel vorhanden gewesen, habe die Heizung und die Wasserversorgung zeitweise nicht funktioniert und die Mülltonnen und das Grundstück seien mit Bauschutt überfüllt gewesen.... Lesen Sie mehr