die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Telekommunikationspauschale“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Winsen, Beschluss vom 27.12.2015
- 18 II 531/11 -
Geltendmachung der Post- und Telekommunikationspauschale durch Rechtsanwalt setzt nicht Vorliegen von tatsächlich angefallenen Kosten voraus
Unvereinbarkeit mit Begriff der Pauschale sowie den Intentionen des Gesetzgebers
Ein Rechtsanwalt kann die Post- und Telekommunikationspauschale gemäß Nr. 7002 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG) unabhängig davon geltend machen, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Eine andere Ansicht ist mit dem Begriff der Pauschale und den Intentionen des Gesetzgebers nicht vereinbar. Dies hat das Amtsgericht Winsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Rechtsanwältin nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens die Pauschale für Telekommunikationskosten in Höhe von 20 % der Gebühren und somit 6 EUR plus Mehrwertsteuer geltend gemacht. Dies ließ jedoch der Rechtspfleger nicht gelten. Er verlangte den Nachweis, ob tatsächlich Kosten für die Kommunikation angefallen sind. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Erinnerung der Rechtsanwältin.Das Amtsgericht Winsen entschied zu Gunsten der Rechtsanwältin und hob daher die Entscheidung des Rechtspflegers auf. Zwar könne aus dem Wortlaut der Nr. 7001... Lesen Sie mehr