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Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 04.08.2022
- 1 Ca 88b/22 -
Vorlage eines ungültigen Corona-Testzertifikats kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Schwerwiegende Pflichtverletzung führt zu unwiederbringlichen Vertrauensverlust
Legt ein Arbeitnehmer ein ungültiges Corona-Testzertifikat vor, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung, welche geeignet ist, dass Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zu zerstören. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mitarbeiter einer Gemeinde in Schleswig-Holstein im Januar 2022 fristlos gekündigt, weil er an mehreren Tagen ein ungültiges -Testzertifikat vorgelegt hatte. Nach den Vorgaben der Arbeitgeberin musste ein Testzertifikat einer offiziellen Teststation vorgelegt werden. Dem kam der Arbeitnehmer zunächst auch nach, änderte dann jedoch seine Meinung, weil ihm der Weg zur Teststation zu weit war. Er meldete sich daher auf einer Online-Plattform eines Arztes an. Nach Durchführung eines Selbsttestes und der Angabe ihrer Person, des Testdatums, des Teststarts und des Testergebnisses erhielten die Nutzer wenige Minuten... Lesen Sie mehr
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