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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Textform“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2024
- 6 U 206/23 -
Sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard rechtmäßig
Für Kündigung der Bahncard reicht die Textform
Die sechswöchige Kündigungsfrist der Probe BahnCard war rechtmäßig. Unzulässig war es jedoch, die Kündigung an die Schriftform zu binden. Kraft Gesetzes reiche die Textform. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Kläger ist eine Verbraucherschutzorganisation. Er macht gegen das für den Fernverkehr zuständige Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG Unterlassungsansprüche wegen der früheren Verwendung seiner Ansicht nach unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Fernverkehr geltend. Die Beklagte bot Verbrauchern über ihre Webseite den Abschluss von Verträgen zum Erwerb einer Probe BahnCard an. Dort wies sie bis zum 9.2.2023 darauf hin, dass die Probe BahnCard mit einer Frist von sechs Wochen kündbar ist und sich ohne Kündigung in ein unbefristetes Abo der regulären BahnCard mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängert. Im Rahmen der Rubrik... Lesen Sie mehr
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