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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.12.2021
- 20 NE 21.2902 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot von Weihnachtsmärkten
BayVGH lehnt Eilantrag ab
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Vorschrift in § 10 Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) zur Untersagung von Jahres- und Weihnachtsmärkten als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen Eilantrag der Veranstalterin des Regensburger Weihnachtsmarkt „Thurn und Taxis“ abgelehnt.
Der BayVGH stellt in seiner Begründung klar, dass die angegriffene Vorschrift nur solche Weihnachtsmärkte verbiete, die als Freizeiteinrichtung einzustufen seien. Nur falls auf einem Weihnachtsmarkt unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt würden, handle es sich um eine solche Freizeiteinrichtung. Reine Warenmärkte seien von der Untersagung nicht umfasst. Dies entspreche der bundesgesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz, wonach Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus die Untersagung oder Beschränkung von Freizeiteinrichtungen oder ähnlichen Veranstaltungen sein könnten.Die Untersagung... Lesen Sie mehr
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