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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2020
- 6 A 448/19 -
Kein Pflegevertrag für Polizeihündin Wilma nach Dienstende
Vom Hundeführer unterzeichneter Vertrag zum Verzicht auf Zuschuss für Unterhaltskosten nach Aussonderung ist wirksam
Das Land Nordrhein-Westfalen muss mit einem ehemaligen Polizeidiensthundeführer aus Dortmund keinen Pflegevertrag für die außer Dienst gestellte Schäferhündin Wilma abschließen. Das Begehren des Klägers, so einen Zuschuss für die Pflege in Höhe von 26 Euro monatlich sowie die Übernahme der Tierarztkosten zu erreichen, hatte auch in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg.
Nachdem seine Diensthündin Wilma Ende März 2016 ausgesondert worden war, verlangte der Kläger unter Hinweis auf den seinerzeit geltenden Erlass des Innenministeriums zum Polizeidiensthundewesen den Abschluss eines Tierpflegevertrages. Dies lehnte das Land Nordrhein-Westfalen ab. Wilma musste bereits im Frühjahr 2017 wegen eines Hirntumors eingeschläfert werden. Gleichwohl erhob der Kläger Klage, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Dezember 2018 abwies.Zur Begründung des Urteils führte das Gericht aus: Ein Anspruch auf Abschluss eines Tierpflegevertrages ergebe sich nicht aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung... Lesen Sie mehr
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