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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Transportunfälle“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2013
- VI ZR 369/12 -
Kopfverletzung durch zuschlagende Containertür: Eigentümer eines Transportcontainers haftet nicht für fremdes Sicherungsseil im Container
Gebrauch des Sicherungsseils durch Transporteur auf eigene Gefahr
Verwendet ein Transporteur zur Sicherung einer Containertür ein nicht zum Container gehörendes Sicherungsseil und wird der Transporteur aufgrund des Reißens des Seils durch die zufallende Containertür am Kopf verletzt, so haftet dafür nicht der Eigentümer des Containers. Denn die Verwendung eines nicht zum Container gehörenden Sicherungsseils geschieht auf eigene Gefahr des Transporteurs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2007 sollte ein Transportunternehmer einen Seecontainer transportieren. Im Rahmen des Beladungsvorgangs sicherte der Unternehmer die Containertür mit einem im Container befindlichen Sicherungsseil. Aufgrund des morschen Zustands des Seils riss dieses jedoch. Die daraufhin zuschlagende Containertür verletzte den Unternehmer am Kopf schwer. Nachfolgend machte der Unternehmer gegenüber der Eigentümerin des Containers Schadenersatz geltend. Er war der Meinung, die Eigentümerin sei für die Sicherheit des Containers verantwortlich gewesen. Diese wies hingegen jede Verantwortlichkeit mit der Begründung... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.2013
- BVerwG 7 C 34.11 und BVerwG 7 C 35.11 -
Anwohner können gegen Castor-Transporte klagen
Vorschriften der Beförderungsgenehmigung trotz fehlender Differenzierung im Schutzkonzept zwischen Anliegern und anderen Personen drittschützend
Personen, die in der näheren Umgebung der Umschlagsanlage für Castor-Behälter in Dannenberg-Ost bzw. an der Wegstrecke zwischen der Umschlagsanlage und dem Transportbehälterlager Gorleben wohnen, können die für den Transport des Atommülls erteilte Genehmigung vor Gericht angreifen. Die Vorschriften über die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Beförderung von Kernbrennstoffen sowie die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Einwirkungen Dritter (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 und 5 AtG) dienen auch dem Schutz individuell Drittbetroffener im Umfeld der Beförderungsstrecke. Diese können deswegen die Prüfung verlangen, ob der gesetzlich gebotene Schutz gegen Transportunfälle und terroristische Anschläge gewährleistet ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall blieben die Klagen zweier Anwohner gegen die Genehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz für den Transport der Castor-Behälter mit Spaltprodukten aus abgebrannten Brennelementen vor dem Verwaltungsgericht erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufungen der Kläger mit der Begründung zurück, die der Beförderungsgenehmigung zugrunde liegenden... Lesen Sie mehr
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