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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.04.2012
- 17 UF 352/11 -
Bei türkischen Ehescheidungen gilt neben dem Zerrüttungsprinzip auch das Verschuldensprinzip
Der allein oder überwiegend Schuldige ist nicht zu einer Ehescheidung berechtigt
Das türkische Scheidungsrecht kennt neben dem Zerrüttungs- auch das Verschuldensprinzip. Trifft einem der Ehegatten die alleinige oder überwiegende Schuld an der Zerrüttung, so kann dieser keinen Scheidungsantrag stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein türkisches Ehepaar lebte seit 2005 getrennt voneinander. Im Mai 2006 reichte die Ehefrau einen Scheidungsantrag ein. Sie wollte damit verhindern, dass sich der Ehegatte in die Türkei absetzt und seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Der Ehemann widersprach der Scheidung. Es kam zu einer mündlichen Verhandlung, in der die Ehefrau den Scheidungsantrag jedoch nicht mehr stellte. Im März 2011 begehrte der Ehemann die Fortsetzung des Scheidungsverfahrens. Die Ehefrau nahm daraufhin ihren Scheidungsantrag zurück und widersprach der Scheidung, da sie sich nicht mehr von ihrem Ehemann scheiden... Lesen Sie mehr
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