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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Türrahmen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Aachen, Urteil vom 02.12.1987
- 7 S 234/87 -

Umlackierung der Fenster- und Türrahmen von Weiß in Schwarz ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig

Vermieter steht Schaden­ersatz­anspruch zu

Ein Mieter darf die Fenster- und Türrahmen ohne Zustimmung des Vermieters nicht von Weiß in Schwarz umlackieren. Dem Vermieter steht in einem solchen Fall ein Schaden­ersatz­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter eines Hauses lackierte die Fenster- und Türrahmen von Weiß in Schwarz um. Da er dies ohne Zustimmung der Vermieter tat, klagten diese auf Schadenersatz.Das Landgericht Aachen entschied zu Gunsten der Vermieter. Diesen habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Das Umlackieren in Schwarz stelle für Fenster- und Türrahmen eine derartig ungewöhnliche Farbgebung dar, dass sie nicht ohne vorherige Einwilligung des Vermieters erfolgen darf. Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass etwaige Nachmieter bzw. der Vermieter die gewöhnliche Ausgestaltung in weißer Farbe wünscht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.03.1984
- 31 C 1008/83 -

Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen der Wohnungseingangstür erlaubt

Kein Anspruch auf Unterlassung bei fehlender Störung des Hausfriedens

Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen seiner Wohnungseingangstür zu befestigen. Solange keine Störung des Hausfriedens vorliegt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte am äußeren Türrahmen ihrer Wohnungseingangstür Aufkleber an, die eine Sympathie mit der Gewerkschaftsbewegung und der Partei "Die Grünen" bezeugten. Die Vermieterin hielt dies für eine unzulässige Provokation und verlangte die Beseitigung der Aufkleber. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr