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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Überbrückungsgeld“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13.09.2024
- 16 K 5228/22 -

Begrenzung von Corona-Überbrückungshilfe auf maximal 54,5 Millionen EUR ist rechtmäßig

Benachteiligung größerer Unternehmen ist sachlich gerechtfertigt

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 31.03.2022
- 2 UF 23/22 -

Corona-Überbrückungshilfe ist unterhaltsrechtlich als Einkommen zu werten

Keine Berücksichtigung von Corona-Soforthilfen

Die Corona-Überbrückungshilfe (sog. Überbrückungsgeld III) ist im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen bzw. gewinnerhöhend zu werten. Dies gilt aber nicht für Corona-Soforthilfen. Dies das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Ehemann vom Amtsgericht Gemünden im Dezember 2021 dazu verurteilt an seine Ehefrau Trennungsunterhalt in der Zeit von Oktober 2018 bis März 2022 zu zahlen. Dagegen legte der Ehemann Beschwerde ein. Er wandte sich unter anderem gegen die Berücksichtigung der erhaltenen Corona-Überbrückungshilfe als gewinnerhöhend. Der Ehemann betrieb eine Gaststätte... Lesen Sie mehr