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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.10.2017
- 6 C 46/16 -
BVerwG: Faktischer Eingriff in Versammlungsfreiheit aufgrund Tiefflugs eines Kampflugzeugs über Protestcamp
Einschüchternde Wirkung des Überflugs wegen Lärm, Anblick und Überraschungswirkung
Fliegt ein Kampflugzeug der Bundeswehr im Tiefflug über ein Protestcamp, um Luftbilder anzufertigen, so liegt darin ein faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Der Eingriff ist in der einschüchternden Wirkung des Überflugs wegen des Lärms, des Anblicks und der Überraschungswirkung zu sehen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 überflog ein Tornado-Kampflugzeug der Bundewehr in einer Höhe von 114 m ein Camp von Demonstranten, um Fotos vom Camp anzufertigen. Das Camp diente als Unterkunft. Eine Demonstrantin sah in dem Tiefflug des Kampfflugzeugs einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und erhob daher Klage auf Feststellung, dass der Überflug rechtswidrig war.Sowohl das Verwaltungsgericht Schwerin als auch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wiesen die Feststellungsklage ab. Das Oberverwaltungsgericht ging davon... Lesen Sie mehr
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