die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umfang der Rechenschaftspflicht (§ 259 BGB)“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2007
- VIII ZR 1/06 -
BGH zum Umfang einer Betriebskostenabrechnung - Abrechnung muss komplett sein
Vermieter muss auch Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitteilen
Die jährliche Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter transparent sein. Er hat Anspruch darauf, dass bei jeder einzelnen Kostenposition die vollständigen Gesamtkosten angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall weigerte sich ein Mieter eine Nachzahlung von 129,33 EUR zu leisten, die sich aus der Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2002 ergab. Die Abrechnung enthält Betriebskosten, bei denen der Gesamtbetrag bereits vorab um nicht umlagefähige Anteile bereinigt worden ist. Die Vorwegabzüge sind in der Abrechnung zum Teil mitgeteilt und erläutert. Bei den Posten "Grundsteuer" und "Wassergeld/Entwässerung" ist dies unterblieben; ein Vorwegabzug bei der Position "Hauswart" ist unvollständig mitgeteilt.Das Amtsgericht hatte der Klage des Vermieters auf Nachzahlung weitgehend stattgegeben. Das Landgericht... Lesen Sie mehr