die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „umgearbeitete Wurst“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.03.2013
- 9 B 09.2135 und 9 B 09.2162 -
Unter Verwendung von Bruchware hergestellte Fleisch- und Wursterzeugnisse dürfen nicht mit "Delikatess- oder Spitzenqualität" beworben werden
Bezeichnung als "Spitzenqualität" setzt bestimmte Auswahl des Ausgangsmaterials voraus
Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, dürfen nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität“ in den Verkehr gebracht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin in dem Verfahren 9 B 09.2135, eine Großmetzgerei aus der Oberpfalz, war mit ihrer Klage gegen einen Bescheid, mit dem ihr untersagt wurde, entsprechend hergestellte Fleischerzeugnisse unter solch hervorhebenden Hinweisen in den Verkehr zu bringen, vor dem Verwaltungsgericht Regensburg unterlegen. In dem Verfahren 9 B 09.2135 hatte das Verwaltungsgericht München auf Antrag eines ortsansässigen Fleischwarenproduzenten festgestellt, dass Brühwurstwaren, die unter Weiterverarbeitung von erhitztem Brät hergestellt werden, ohne Irreführung des Verbrauchers als „Spitzenqualität“ bezeichnet werden dürfen.... Lesen Sie mehr