die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unangemeldeter Nebenverdienst“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2005
- L 12 AL 5654/04 -
Rückzahlung von Arbeitslosengeld in Höhe von 4355 € bei unangemeldetem Nebenverdienst in Höhe von 84 €
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte über die rückwirkende Aufhebung von Arbeitslosengeld eines Klägers zu entscheiden, der eine befristete Nebentätigkeit der Bundesagentur für Arbeit nicht angezeigt hatte.
Der Kläger bezog ab 01.11.2003 Arbeitslosengeld. Von Freitag, den 23.01.2004, bis Mittwoch, den 28.01.2004, übte er eine von vornherein auf diese vier Tage befristete Teilzeitbeschäftigung als Gebäudereiniger aus. Diese Tätigkeit umfasste insgesamt 17 1/2 Stunden. Sein Nettoverdienst betrug 84,84 €. Die Bundesagentur für Arbeit erfuhr von dieser Beschäftigung erst am 25.04.2004 durch eine Überschneidungsmitteilung der Krankenkasse. Sie hob die Arbeitslosengeldbewilligung für die Zeit vom 23.11. bis 06.05.2004, dem Tag vor der neuen Arbeitslosmeldung des Klägers, auf. Die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung zum 01.11.2003 sei durch die Aufnahme... Lesen Sie mehr