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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unbekannte Erben“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 18.06.2024
- 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz -

Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge

Erben haften nicht für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge

In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Beschlüssen vom 18. Juni 2024 (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz) entschieden, dass das Hauptzollamt potentielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.

Die im Jahr 2022 verstorbene Großmutter der beiden Antragstellerinnen war Halterin von mehreren Kraftfahrzeugen. Da neben den Antragstellerinnen auch ein Sohn der Großmutter die Erbenstellung beansprucht und damit die Erbfolge noch nicht vollständig geklärt ist, setzte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger ein. Das Hauptzollamt forderte die Antragstellerinnen auf, die bereits vor dem Tod der Großmutter festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer für Zeiträume nach deren Tod zu bezahlen. Gegen diese Leistungsgebote legten die Antragstellerinnen Einsprüche ein, da sie nicht Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihrer Großmutter seien, und stellten zugleich einen Antrag... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.06.2020
- II R 40/17 -

BFH zu Erbschaf­tsteuer­festsetzung gegen unbekannte Erben

Finanzamt darf Erbschaftsteuer auch gegen unbekannte Erben festsetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden, dass auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden können. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.

Im Streitfall war die Erbengemeinschaft nach dem im Februar 2014 verstorbenen Erblasser zunächst nicht ermittelbar. Es wurde ein Nachlasspfleger bestellt. Dieser gab eine Erbschaftsteuererklärung ab. Ca. 14 Monate nach dem Tod des Erblassers setzte das Finanzamt (FA) Erbschaftsteuer gegen "unbekannte Erben" fest. Es schätzte, dass 20 Personen, die nicht näher mit dem Erblasser verwandt... Lesen Sie mehr