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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unfallort“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2016
- 16 U 139/15 -
Kollision auf Beschleunigungsstreifen oder rechter Fahrspur: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Ort eines Verkehrsunfalls
Wahrscheinlichkeit des Spurwechsels von Beschleunigungsstreifen auf rechte Fahrspur nicht ausreichend für Annahme eines Anscheinsbeweises
Kommt es auf einer Autobahn zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen und besteht zwischen den beiden Fahrern Streit darüber, ob der Zusammenstoß auf dem Beschleunigungsstreifen oder der rechten Fahrspur stattfand, so scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises, wonach das auf der Beschleunigungsspur befindliche Fahrzeug einen Fahrbahnwechsel vorgenommen habe, aus. Zwar ist dieser Geschehensablauf wahrscheinlich. Dies genügt aber nicht zur Annahme des Anscheinsbeweises. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 kam es auf einer Autobahn zwischen einem auf der rechten Fahrspur befindlichen LKW und einem auf dem Beschleunigungsstreifen fahrenden PKW zu einer Kollision. Durch den Zusammenstoß wurde der Pkw nach links geschleudert, wodurch er mit einem weiteren PKW zusammenstieß und diesen erheblich beschädigte. Zwischen dem LKW-Fahrer und dem PKW-Fahrer bestand Streit darüber, ob der LKW nach rechtsgelenkt wurde und dadurch mit dem PKW auf der Beschleunigungsspur zusammenstieß oder aber, ob der PKW vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte Fahrspur wechselte. Nachdem die Haftpflichtversicherung des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.1999
- I ZR 118/97 -
Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig
Gefahr der Überrumpelung der Unfallopfer besteht angesichts eines möglichen Unfallschocks
Einem Abschleppunternehmer ist es untersagt am Unfallort seine Dienstleistungen den Unfallbeteiligten anzubieten. Tut er dies dennoch, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn angesichts eines möglichen Unfallschocks besteht die Gefahr der Überrumpelung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Abschleppunternehmer von einem Autofahrer den Auftrag sein verunfalltes Fahrzeug zu bergen und abzuschleppen. Am Unfallort hielt sich jedoch ein weiterer Mitbewerber auf. Dieser habe nach Behauptung des beauftragten Abschleppunternehmers den verunfallten Fahrer unaufgefordert angesprochen und diesem seine Abschleppdienste angeboten. Der Mitbewerber... Lesen Sie mehr
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