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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ungesichert“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2018
- I-ZR 64/17 -
BGH zur Haftung eines Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Sperranspruch gegen Zugangsvermittler
Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes haftet nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes* zwar nicht als Störer für den Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtinhabers gem. § 7 Abs. 4 TMG nF in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streitfall ist die Klägerin Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Computerspiel "Dead Island". Der Beklagte unterhält einen Internetanschluss. Am 6. Januar 2013 wurde das Programm "Dead Island" über den Internetanschluss des Beklagten in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Die Klägerin mahnte den Beklagten im März 2013 ab und forderte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Zuvor hatte die Klägerin den Beklagten zweimal wegen im Jahr 2011 über seinen Internetanschluss begangener, auf andere Werke bezogener Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing anwaltlich abgemahnt.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2009
- 67 S 278/09 -
Ungesicherte Blumentöpfe auf dem Balkon berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages
Vermieter kann ausreichendes Sichern von Blumentöpfen gegen Herabstürzen verlangen / Fristlose Kündigung bei Weigerung des Mieters möglich
Bewertet ein Mieter die Situation der Bepflanzung auf seinem Balkon als ungefährlich für Dritte und weigert sich infolgedessen, Blumentöpfe gegen Herabstürzen ausreichend zu sichern, so hält er damit eine latente Gefahrensituation aufrecht und kann die fristlose Kündigung erhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall kündigte ein Vermieter seiner Mieterin den Mietvertrag, nachdem er mehrmals dazu aufgefordert hatte, die zahlreichen Pflanzen, die sich zum Teil auf gesonderten Blumenregalen befanden, gegen Herabstürzen zu sichern. Die Hinweise wehrte die Mieterin mit der Behauptung ab, dass keinerlei Gefahr bestehe. Als schließlich doch ein Blumentopf vom Balkon herabstürzte,... Lesen Sie mehr
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