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Montag, 25. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unordentliche Wohnung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.2015
- 65 S 148/15 -

Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter

Kakerlakenbefall auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln möglich

Ist eine Wohnung derart verschmutzt, dass es zu einem Befall mit Kakerlaken kommt, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Denn auch bei einer regelmäßigen Reinigung und der Beachtung hygienischer Verhaltensregeln kann es insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu einem Kakerlakenbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung im Mai 2014 gekündigt. Hintergrund dessen war, dass die Wohnung teilweise mit menschlichen Exkrementen verschmutzt und unordentlich war. Zudem hatte sich einer der Mitmieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung beschwert. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht. Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieterin. Ein Recht zur Kündigung habe angesichts der Verschmutzung und Unordentlichkeit der Wohnung nicht bestanden. Der Zustand der Wohnung habe nicht zu einer Störung des Hausfriedens, einer substanziellen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.1998
- 33 C 2515/97-67 -

Anfertigung von Fotos der Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters: Mieter darf im Rahmen seines Notwehrrechts Kamera aus der Hand schlagen

Unordentliche Wohnung rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Ein Vermieter ist nicht berechtigt von der Mietwohnung ohne Erlaubnis des Mieters Fotos anzufertigen. Tut er dies doch, so kann der Mieter im Rahmen seines Notwehrrechts dem Fotografen die Kamera aus der Hand schlagen. Zudem rechtfertigt allein eine unordentliche Wohnung keine fristlose Kündigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Mieter fristlos gekündigt, weil er im Rahmen eines Besichtigungstermins der Mietwohnung im Juli 1997 der Beauftragten der Vermieterin eine Fotokamera aus der Hand schlug. Dazu kam es, weil die Beauftragte ohne Erlaubnis des Mieters Aufnahmen von der Wohnung machen wollte. Zudem wurde ihm fristlos gekündigt, da seine Wohnung angesichts der... Lesen Sie mehr



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