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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterbringung in einer Pflegefamilie“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 27.06.2013
- S 14 VE 24/11 -

Pflegekind eines gefallenen Soldaten erhält auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente

Für Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend

Das Sozialgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Pflegekind eines gefallenen Soldaten auch nach Unterbringung in neuer Pflegefamilie weiterhin Halbwaisenrente erhält. Für einen Anspruch auf Halbwaisenrente ist lediglich die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Pflegekind entscheidend.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Pflegevater des 2008 geborenen Pflegekindes im Bundeswehreinsatz gefallen war, erhielt dieses eine Halbwaisenrente nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Als es über ein Jahr später in eine neue Pflegefamilie kam, wurde die Rente eingestellt. Nach Auffassung der Behörde sei die Pflegestellung zur bisherigen Familie aufgehoben worden, denn es liege keine Haushaltsaufnahme mehr vor.Das Sozialgericht Magdeburg hat der dagegen erhobenen Klage des Pflegekindes stattgegeben. Für den Anspruch auf Halbwaisenrente komme es lediglich auf die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.03.2013
- 5 C 16.12 -

Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag auch für Selbstständige

Kostenbeitragsvorschriften gem. §§ 91 ff. SGB VIII genügen rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ermöglicht auch eine Heranziehung selbstständig tätiger Eltern zu den Kosten der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist leiblicher Vater einer heute 17-jährigen Tochter, die bereits kurz nach ihrer Geburt in einer Pflegefamilie untergebracht werden musste. Das Jugendamt der Beklagten zog den Kläger deswegen ab April 2008 zu einem vorläufigen Kostenbeitrag von 425 Euro monatlich heran. Der selbstständig tätige Kläger wandte sich... Lesen Sie mehr



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