die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unterdimensionierte Heizkörper“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 05.05.1987
- 28 C 330/86 -
Mietminderung bei unterdimensionierten Heizkörpern
Wohnung konnte nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden
Kann eine Wohnung im Winter nicht auf 20 Grad aufgeheizt werden, so kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt dabei von den Monaten ab. Im Januar kann eine höhere Mietminderung als im März gerechtfertigt sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall froren Mieter im Winter 1985/1986 in ihrer Wohnung. Die installierte Heizung funktionierte, konnte aber die Räume nicht ausreichend aufheizen. Ein herbeigerufener Sachverständiger stellte fest, dass im Kinderzimmer 11 % Heizfläche und im Schlafzimmer der Eltern 9 % Heizfläche fehlten.Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass den Mietern ein Mietminderungsrecht zustünde. Die Heizkörper seien unterdimensioniert. Die Mietsache habe einen erheblichen Mangel. Wegen der nicht ausreichend dimensionierten Heizung sei die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung gemindert.Bei der Minderung seien die Witterungsverhältnisse... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 05.11.1987
- 6 C 249/85 -
Unterdimensionierte Heizkörper rechtfertigen Mietminderung um 20 Prozent
Mieter muss Zimmer auf 21 Grad aufheizen können
Der vertragsgemäße Gebrauch einer Mietsache ist eingeschränkt, wenn die Leistung der Heizung nicht ausreicht, einen Raum auf 21 Grad Celsius zu beheizen. Eine Mietminderung ist in diesem Fall gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kerpen hervor.
Im vorliegenden Fall minderten die Mieter eines Einfamilienhauses ihre monatliche Miete in Höhe von 1500 DM um ein Drittel. In ihrer Begründung gaben sie eine Fehlfunktion der Heizung an, die es unmöglich mache, das Haus ausreichend zu beheizen. In der kalten Jahreszeit, vor allem von Januar bis März wären keine ausreichenden Temperaturen erreicht worden. In den Räumen, vor allem im... Lesen Sie mehr