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Dienstag, 2. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltsleistungen“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.02.2024
- VI R 21/21 -

Schonvermögen des Unterhalts­empfängers beim Abzug von Unterhalts­leistungen als außergewöhnliche Belastungen

Vermögen des Kindes entscheidend

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für das Streitjahr 2019 entschieden, dass Unterhalts­leistungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen werden können, wenn das Vermögen des Unterhalts­empfängers 15.500 € (sogenanntes Schonvermögen) nicht übersteigt. Zudem hat er klargestellt, dass die monatlichen Unterhalts­leistungen nicht in die Vermögensberechnung einzubeziehen sind.

Die Kläger machten Unterhaltszahlungen an den volljährigen Sohn, für den kein Kindergeldanspruch mehr bestand, für den Zeitraum 01.01. bis 30.09.2019 (Abschluss des Studiums) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Das Bankkonto des Sohnes wies zum 01.01.2019 ein Guthaben 15.950 € aus. Darin enthalten war eine Ende Dezember 2018 geleistete Unterhaltsvorauszahlung für Januar 2019 in Höhe von 500 €. Das Finanzamt (FA) lehnte den Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen ab, da der Sohn über ausreichend eigenes Vermögen verfüge. Davon sei nach den Einkommensteuerrichtlinien... Lesen Sie mehr