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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterwäsche“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.08.2014
- 1 Vollz (Ws) 365/14 -
Strafgefangene haben Anspruch auf täglich neue Unterwäsche
Allgemeine Lebensverhältnisse und Lebensanschauungen haben sich im Hinblick auf bisher geltende Rechtsprechung geändert
Strafgefangenen sind auf Verlangen Unterwäsche und Socken für einen täglichen Wechsel bereitzustellen. Dies entschied der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Änderung seiner früheren, aus dem Jahre 1993 stammenden Rechtsprechung.
Der 60 Jahre alte Betroffene des zugrunde liegenden Verfahrens verbüßt eine Freiheitstrafe in einer westfälischen Justizvollzugsanstalt (JVA). Seitens der JVA sind dem Betroffenen - einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahre 1993 entsprechend - wöchentlich vier Garnituren Unterwäsche und zwei Paar Socken zur Verfügung gestellt worden. Eine Verbesserung dieser Ausstattung mit der Folge, dass ein täglicher Wechsel der Unterwäsche und der Socken möglich ist, lehnte die JVA unter Hinweis darauf ab, dass mit der zur Verfügung gestellten Ausstattung Gesundheit und Hygiene Rechnung getragen sei, zumal die Wechselintervalle im Falle einer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 27.12.2011
- 155 C 18514/11 -
Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen muss vertraglich vereinbart werden
Umtauschrecht umfasst grundsätzlich nur Austausch von Waren und nicht Rückerstattung des Kaufpreises
Ein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen gibt es grundsätzlich nicht. Das Vorliegen einer Umtauschvereinbarung muss daher vom Umtauschenden nachgewiesen werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall suchte eine Münchnerin im Mai 2011 ein Miederwarengeschäft auf und kaufte dort einen Bikini, einen Slip und eine Corsage zum Preis von insgesamt 347 Euro. Zwei Tage später kam ihr Ehemann in den Laden und wollte die Sachen zurückgeben sowie den Kaufpreis erstattet bekommen.Die Inhaberin des Geschäfts weigerte sich jedoch. Schließlich könne... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18.08.2010
- 3 TaBV 15/10 -
LAG Köln zu zulässigen und unzulässigen Vorschriften des Arbeitgebers über Fingernägel, Haare und Unterwäsche
Vorschriften über das Tragen von Unterwäsche zum Schutz der Dienstkleidung und zur Sicherstellung eines ordentlichen Erscheinungsbildes zulässig
Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiterinnen nicht vorschreiben, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Auch von männlichen Mitarbeitern darf nicht verlangt werden, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu tragen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Der zugrunde liegende Fall betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen vornimmt. Der Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeiterinnen vorgeschrieben, die Fingernägel nur einfarbig zu tragen. Den männlichen Mitarbeitern wurde auferlegt, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu wählen.Das... Lesen Sie mehr
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