die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unverhältnismäßigkeitsgrenze“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.2022
- 1 M 495/21 OVG -
Gelegentliches, vereinzeltes und kurzzeitiges Gebell ist in dörflich geprägten Randlangen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertagen hinzunehmen
Unterbindung jeglichen Hundegebells stellt unverhältnismäßige Maßnahme dar
Das gelegentliche, vereinzelte und kurzzeitige Hundegebell ist jedenfalls in dörflich geprägten Randlagen auch in den nächtlichen Ruhezeiten und an Sonn- und Feiertragen hinzunehmen. Das Unterbinden jeglichen Gebells stellt eine unverhältnismäßige Maßnahme dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer dörflich geprägten Randlage in Mecklenburg-Vorpommern hielt sich eine Grundstückseigentümerin drei Herdenschutzhunde. Da es aus der Nachbarschaft zu verschiedenen Beschwerden wegen des Hundegebells kam, ordnete die zuständige Behörde im Februar 2021 mit sofortiger Wirkung an, dass in den Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 Uhr und 16 Uhr das Hundegebell vollständig zu unterbinden ist. Die Grundstückseigentümerin beantragte daraufhin Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Antrag zurück, wogegen sich die Beschwerde der Grundstückseigentümerin richtete.... Lesen Sie mehr
Landgericht Görlitz, Beschluss vom 07.06.2023
- 3 Qs 103/23 -
Versendung eines Dick-Pics - Penisbild - rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung
Unverhältnismäßigkeit und damit Rechtswidrigkeit der Wohnungsdurchsuchung
Die Strafbarkeit wegen der Versendung eines Dick-Pics rechtfertigt keine Wohnungsdurchsuchung. Eine solche wäre unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Görlitz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde die Wohnung eines jungen Mannes aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bautzen durchsucht. Hintergrund dessen war ein Ermittlungsverfahren gegen den jungen Mann wegen Versendung eines Penisbildes an eine Frau. Gegen den Durchsuchungsbeschluss legte der Beschuldigte Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2014
- V ZR 275/12 -
Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten begrenzt
Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung setzt umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 Euro. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen war. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 15.05.1997
- 22 S 13/97 -
Haftung eines Hundehalters: Obergrenze von 3.000 DM für Ersatz der Heilbehandlungskosten einer verletzten Katze
Unverhältnismäßige Heilbehandlungskosten sind nicht geschuldet (§ 251 Abs. 2 BGB)
Verletzt ein Hund eine Katze, so haftet der Hundehalter auf Ersatz der Heilbehandlungskosten. Unverhältnismäßig hohe Kosten muss er jedoch nicht ersetzen. Das Landgericht Bielefeld hielt eine Obergrenze von 3.000 DM für angemessen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1996 zerbiss ein Foxterrier einer zwölf Jahre alten Katze eine Vorderpfote. Aufgrund der ärztlichen Behandlung entstandenen Kosten in Höhe von über 4.000 DM. Diese Kosten verlangte die Katzenhalterin von der Halterin des Hundes ersetzt. Diese hielt die Heilbehandlungskosten für unverhältnismäßig hoch und zahlte nur einen Betrag von... Lesen Sie mehr