die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unvermeidbare Zwischenzeit“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Entscheidung vom 10.02.2005
- B 4 RA 26/04 R -
Unvermeidbare Zwischenzeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums ist als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung vorzumerken
Die Zeit zwischen Aushändigung des Abiturzeugnisses und Beginn des Hochschulstudiums gilt als sog. "unvermeidbare Zwischenzeit" und ist in der Rentenversicherung als Ausbildungs-Anrechnungszeit vorzumerken.Das gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar auch dann, wenn diese Phase länger als vier Monate dauert, sofern der Ausbildungswillige durch staatliche Anordnung ("von hoher Hand") gehindert war, das Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufzunehmen. Denn Schul- und Berufsausbildung bzw. die einzelnen Ausbildungsabschnitte gingen in der Regel nicht nahtlos ineinander über, so das Gericht. Dies sei einem "zukünftigen Versicherten" nicht anzulasten.... Lesen Sie mehr