die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unverzügliche Meldung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Aurich, Beschluss vom 06.07.2012
- 12 Qs 81/12 -
Keine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei nicht unverzüglicher Meldung bei der Polizei
Trotz Erfüllung des Tatbestands des § 142 StGB
Entfernt sich ein Unfallverursacher nach dem Unfall vom Unfallort und meldet sich erst 40 Minuten später bei der Polizei, so kommt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Aurich entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Beschuldigte mit seinem PKW an einem Bahnübergang gegen die dortige Schrankenanlage. Nachdem ihm einige Passanten zu Hilfe geeilt kamen, verließ er die Unfallstelle, ohne dass Feststellungen zu seiner Person und der Art seiner Unfallbeteiligung getroffen werden konnten. Er suchte eine Werkstatt auf und meldete sich erst ca. 40 Minuten nach Anzeige des Unfalls durch eine Zeugin auf der örtlichen Polizeidienststelle.Das Landgericht Aurich entschied, dass der Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt war. Der Beschuldigte hat dem Unverzüglichkeitsgebot nicht Folge geleistet. Dem Unfallverursacher... Lesen Sie mehr